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Rechtliches
Antworten auf häufige Fragen, nützliche Tipps & Tricks sowie geballtes Wissen von unserem Verpackungsexperten-Team.
01.10.2024
Das Wickeln von Paletten ist häufig die letzte Stufe des Verpackungsprozesses, bevor die Ware die Produktion oder das Lager verlässt. Damit die Ware den Transportweg auch unbeschadet übersteht, ist eine adäquate Umwicklung…
19.09.2024
VDI 2700 ist eine sehr umfassende Richtlinie, die sämtliche Teilgebiete der Ladungssicherung abdeckt. Angefangen bei den Anforderungen an Straßenfahrzeuge und zulässigen Gewichten und Lastverteilungen behandelt die Richtlinie VDI 2700 …
29.04.2024
26.02.2024
Aufgabe von Speditionen ist es, Ladungen von A nach B zu befördern – und das sicher und zuverlässig. Hier bedeuten Transportschäden nicht nur Ärger um kaputte Ware, sondern auch eine direkte Gefährdung…
26.02.2024
eine Norm, welche auf den ersten Blick das gleiche verspricht wie EUMOS 40509, aber im Grunde einige wichtige Unterschiede aufweist…
30.01.2024
Transportschäden hinterlassen nicht nur beschädigte Ware, sondern bedeuten auch einen Verlust von Zeit, Kraft und Geld…
11.08.2023
10.08.2023
Wie wichtig Palettenstabilität ist, merkt man meist dann erst, wenn es schon zu spät ist…
18.09.2023
Eine optimale Ladeeinheitensicherung umfasst nicht nur die Ummantelung der Palette…
In erster Linie haftet der Frachtführer oder Spediteur (§425/461 HGB) für Schäden, die durch „Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung“ entstehen. Allerdings räumt der Gesetzgeber ein, dass der Frachtführer von der Haftung befreit ist, soweit „die Beschädigung […] auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden […] konnte.“ (§426 HGB). Weiterhin wird „ungenügende Verpackung durch den Absender“ unter gewissen Voraussetzungen als besonderer Haftungsausschlussgrund gewertet (§427 (1) Nr. 2 HGB), sodass auch dem Absender Verantwortung zukommt. Schäden, die beim „Verladen […] des Gutes durch den Absender“ entstehen, können ebenfalls aus der Haftung des Frachtführers fallen (§427 (1) 3 HGB).
Verantwortlich für die Ladungssicherung sind also letztendlich alle am Transportprozess beteiligten – ob Packer, Verlader oder Frachtführer. Mit optimierter Transportverpackung lässt sich das Transportschadenrisiko auf ein Minimum reduzieren, und das bei weniger Materialverbrauch.
Es ist noch kein Ladungssicherungsmeister vom Himmel gefallen, und deswegen ist es sehr wichtig, dass alle am Verpackungs- und Verladungsprozess Beteiligten über ausreichendes Fachwissen verfügen, um einen sicheren Versand zu garantieren. Dank unseres Packaging Solution Centers und der Expertise unserer Verpackungsoptimierer und Anwendungstechniker haben wir die besten Voraussetzungen, um Themen wie Ladeeinheitensicherung und den richtigen Umgang mit Stretchwicklern theoretisch wie praktisch ansprechend zu vermitteln und bei Transportschäden punktgenau und effektiv zu beraten.

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