Begriffe wie Ladeeinheitensicherung, Ladungssicherung und Palettenstabilität schwirren oft durch die Köpfe und Gespräche von Menschen, die sich mit Verpackung beschäftigen – doch wo genau liegen die Unterschiede? Viele kennen insbesondere den Unterschied zwischen der Ladungssicherung
Wichtige Richtlinien zur Ladungssicherung
Antworten auf häufige Fragen, nützliche Tipps & Tricks sowie geballtes Wissen von unserem Verpackungsexperten-Team.
AM HÄUFIGSTEN GELESEN:
Start Die Ladeeinheitensicherung ist in den letzten 10 Jahren verstärkt in das Sichtfeld der Gesetzgeber gerückt. Zum Glück, kann man sagen, denn schließlich kann ohne eine angemessene Ladeeinheitensicherung kein sicherer Warentransport im Straßenverkehr erzielt werden.
Start Würde man die gesamte Weltbevölkerung auf Europaletten unterbringen wollen, stünde jedem Menschen ungefähr eine Fläche von 20 mal 30 Zentimetern zur Verfügung. Das Szenario ist zwar höchst unwahrscheinlich, verdeutlicht aber eines sehr klar: Die
SUCHE
NEUESTE BEITRÄGE
- Palettenwicklervon Melanie Fiur
- VDI 2700 – Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugenvon Toledo Brusius
- Stretchwickler einstellenvon Toledo Brusius
- Ergonomisch Verpackenvon Toledo Brusius
- Ladungssicherung für Speditionenvon Toledo Brusius
KATEGORIEN
Wer haftet für ladungssicherung?
In erster Linie haftet der Frachtführer oder Spediteur (§425/461 HGB) für Schäden, die durch „Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung“ entstehen. Allerdings räumt der Gesetzgeber ein, dass der Frachtführer von der Haftung befreit ist, soweit „die Beschädigung […] auf Umständen beruht, die der Frachtführer auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden […] konnte.“ (§426 HGB). Weiterhin wird „ungenügende Verpackung durch den Absender“ unter gewissen Voraussetzungen als besonderer Haftungsausschlussgrund gewertet (§427 (1) Nr. 2 HGB), sodass auch dem Absender Verantwortung zukommt. Schäden, die beim „Verladen […] des Gutes durch den Absender“ entstehen, können ebenfalls aus der Haftung des Frachtführers fallen (§427 (1) 3 HGB).
Verantwortlich für die Ladungssicherung sind also letztendlich alle am Transportprozess beteiligten – ob Packer, Verlader oder Frachtführer. Mit optimierter Transportverpackung lässt sich das Transportschadenrisiko auf ein Minimum reduzieren, und das bei weniger Materialverbrauch.
Unterweisung und Beratung für Ladungssicherung
Es ist noch kein Ladungssicherungsmeister vom Himmel gefallen, und deswegen ist es sehr wichtig, dass alle am Verpackungs- und Verladungsprozess Beteiligten über ausreichendes Fachwissen verfügen, um einen sicheren Versand zu garantieren. Dank unseres Packaging Solution Centers und der Expertise unserer Verpackungsoptimierer und Anwendungstechniker haben wir die besten Voraussetzungen, um Themen wie Ladeeinheitensicherung und den richtigen Umgang mit Stretchwicklern theoretisch wie praktisch ansprechend zu vermitteln und bei Transportschäden punktgenau und effektiv zu beraten.


